Gesetzliche Krankenversicherung
Diese zusammenfassende Darstellung habe ich mit der Absicht gemacht, Sie als gesetzlich versicherte Patient*in zu unterstützen. Wenn die entsprechende Voraussetzungen vorliegen, haben Sie die Möglichkeit sogar in Privatpraxen psychotherapeutisch behandelt zu werden.
Haben Sie bereits bei mehreren Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung), aufgrund der langen Wartezeiten, vergeblich versucht, einen Therapieplatz zu bekommen? Ist es zum aktuellen Zeitpunkt für Sie wichtig mit einer Psychotherapie zu beginnen?
Wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten, kann Ihnen das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 Absatz 3 SGB V) helfen. Dies besagt zusammenfassend:
"Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."
Detaillierte Gesetzbeschreibung finden Sie - hier.
Kurz formuliert:
Sie haben ein Recht auf einen rechtzeitigen Beginn einer Psychotherapie, sofern diese notwendig ist!
Der zeitliche Zusatzaufwand für das Kostenerstattungsverfahren bedeutet für Sie nur einige Stunden. Der Großteil dieses Aufwandes stünde Ihnen auch bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bevor.
Im Folgenden habe ich Ihnen hier die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst, die Sie für dieses Verfahren benötigen:
Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag bewilligt, können Sie sich in einer Privatpraxis behandeln lassen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Kosten in der Regel bis zum vertragsärztlicher Höchstsatz übernommen werden. Rechnen Sie damit, dass Sie trotzdem einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen. Bitte erkundigen Sie sich für mehr Details bei Ihrer Krankenkasse und ihrem Privattherapeut.
Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, können Sie immer noch Widerspruch einlegen.
Über das Kostenerstattungsverfahren können Sie auch auf der Webseite Therapie.de lesen - weitere Informationen
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, gibt es die Möglichkeit die Therapie bei einem Privatarzt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Informieren Sie sich bitte über die Bedingungen bei Ihrer Krankenversicherung.
Alternativ können Sie bei mir natürlich auch
als
Selbstzahler die Therapie machen. Wenn diese Option für Sie in Frage kommt, ergeben sich daraus selbstverständlich mehrere Vorteile für Sie. Für manche ist diese Option auch sinnvoll, wenn Sie z.B. eine Überbrückung suchen, bis Sie Ihre Therapie bei einem Kassentherapeuten anfangen können.