Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Diese zusammenfassende Darstellung habe ich mit der Absicht gemacht, Sie als gesetzlich versicherte Patient*in zu unterstützen. Wenn die entsprechende Voraussetzungen vorliegen, haben Sie die Möglichkeit sogar in Privatpraxen psychotherapeutisch behandelt zu werden.


Haben Sie bereits bei mehreren Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung), aufgrund der langen Wartezeiten, vergeblich versucht, einen Therapieplatz zu bekommen? Ist es zum aktuellen Zeitpunkt für Sie wichtig mit einer Psychotherapie zu beginnen?


Wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten, kann Ihnen das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 Absatz 3 SGB V) helfen. Dies besagt zusammenfassend:

"Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."

Detaillierte Gesetzbeschreibung finden Sie - hier.

Kurz formuliert:

Sie haben ein Recht auf einen rechtzeitigen Beginn einer Psychotherapie, sofern diese notwendig ist!

Der zeitliche Zusatzaufwand für das Kostenerstattungsverfahren bedeutet für Sie nur einige Stunden. Der Großteil dieses Aufwandes stünde Ihnen auch bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bevor.


Im Folgenden habe ich Ihnen hier die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst, die Sie für dieses Verfahren benötigen:

  1. Schritt: erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie erfolgreich einen "Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie" stellen können. WICHTIG! - die Krankenkassen sind gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren meistens widerwillig eingestellt. Lassen Sie sich nicht verunsichern, Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie können einen Antrag selbst dann stellen, wenn Ihre Krankenkasse im Telefonat ablehnend reagiert. Das Kostenerstattungsverfahren kann grundsätzlich beantragt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
  2. Schritt: rufen Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung an (Tel.: 116117) und lassen Sie sich an eine psychotherapeutische Sprechstunde (siehe 3. Schritt) vermitteln - die Terminservicestelle ist verpflichtet Ihnen einen Termin anzubieten. Wenn die Sprechstunde stattgefunden hat und festgestellt worden ist, dass Sie Psychotherapie benötigen, rufen Sie die Nummer erneut an und lassen Sie sich an einen Psychotherapeuten vermitteln. Dokumentieren Sie, wenn die Terminservicestelle Sie nicht weiter vermitteln kann.
  3. Schritt: gehen Sie zu einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in eine psychotherapeutische Sprechstunde. Der Therapeut wird in der Sprechstunde das PTV-11-Formular ausfüllen und Ihnen aushändigen. Wenn bei Ihnen folgende Punkte zutreffen und Sie bei mir eine Therapie in Anspruch nehmen möchten, sollte der Therapeut folgende Punkte auf dem Formular unbedingt vermerken:
  4. tiefenpsychologische Psychotherapie notwendig
  5. die Psychotherapie ist "zeitnah erforderlich"
  6. es sollte vom Therapeuten ein "Dringlichkeitscode" vermerkt werden sowie in einer Formulierung festgehalten werden, dass eine "Akutbehandlung unzureichend ist".
  7. Schritt: sammeln Sie Absagen (in München ist dies aktuell kein Problem). Dokumentieren Sie diese mit Namen des Therapeuten, Datum, Uhrzeit der Kontaktaufnahme (Absage) und bei eventueller Aufnahme auf Wartelisten der frühest mögliche Behandlungsbeginn.
  8. Schritt: lassen Sie sich zusätzlich von Ihrem Hausarzt oder Psychiater eine Dringlichkeitsbescheinigung geben, in welcher Ihr Arzt Ihnen bestätigt, dass bei Ihnen aktuell die Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist.

 

Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag bewilligt, können Sie sich in einer Privatpraxis behandeln lassen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Kosten in der Regel bis zum vertragsärztlicher Höchstsatz übernommen werden. Rechnen Sie damit, dass Sie trotzdem einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen. Bitte erkundigen Sie sich für mehr Details bei Ihrer Krankenkasse und ihrem Privattherapeut.


Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, können Sie immer noch Widerspruch einlegen.


Über das Kostenerstattungsverfahren können Sie auch auf der Webseite Therapie.de lesen - weitere Informationen



Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, gibt es die Möglichkeit die Therapie bei einem Privatarzt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Informieren Sie sich bitte über die Bedingungen bei Ihrer Krankenversicherung. 



Alternativ können Sie bei mir natürlich auch als Selbstzahler die Therapie machen. Wenn diese Option für Sie in Frage kommt, ergeben sich daraus selbstverständlich mehrere Vorteile für Sie. Für manche ist diese Option auch sinnvoll, wenn Sie z.B. eine Überbrückung suchen, bis Sie Ihre Therapie bei einem Kassentherapeuten anfangen können. 

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