Wenn bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt, können die Behandlungskosten (ganz oder zumindest anteilig) in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich am besten telefonisch.
In allen anderen Fällen, bei denen keine psychische Erkrankung vorliegt (z.B. Behandlung von reinen Schlafstörungen, Überwindung von Blockaden, etc.) werden die Kosten von Ihnen selbst getragen.
Durch die gesetzlichen Krankenversicherungen kann ich leider keine Hypnose-Behandlung abrechnen.