Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, individuelle Absprachemöglichkeiten bzgl. Ihrer Therapie (hinsichtlich der Art, Dauer, Häufigkeit ihrer Behandlung) mit mir vornehmen zu können.
Selbstgezahlte Psychotherapie (inkl. Fahrtkosten) ist gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung in der Regel steuerlich absetzbar. Sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.