Selbstzahler

Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, individuelle Absprachemöglichkeiten bzgl. Ihrer Therapie (hinsichtlich der Art, Dauer, Häufigkeit ihrer Behandlung) mit mir vornehmen zu können.


Selbstgezahlte Psychotherapie (inkl. Fahrtkosten) ist gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung in der Regel steuerlich absetzbar. Sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.

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