Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten der Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig ist.
Hier ist eine kleine Checkliste für Sie:
- sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach den Bedingungen einer ambulanten Psychotherapie und dem erforderlichen Antragsverfahren erkundigen
- die Formulare/Unterlagen, die Sie von der Berufsgenossenschaft bekommen, zum Gespräch mitbringen